Wer braucht eine logopädische Behandlung?
LogopädInnen untersuchen und behandeln Menschen jeden
Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, die organisch
oder funktionell verursacht werden.
Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?
Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung.
Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen,
aber auch Maßnahmen zur Prävention.
Die logopädische Behandlung muß von einem Arzt verordnet werden
und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie.
Im Einzelfall ist auch die Verordnung von Hilfsmitteln, z.B. elektronischen
Kommunikationsgeräten, möglich. In diesem Fall zählen zur
logopädischen Behandlung auch die individuelle Anpassung des Gerätes
sowie das Gebrauchstraining für Patienten und deren Angehörige.
Welche Ziele hat eine logopädische Behandlung?
Der Patient/die Patientin soll eine individuell befriedigende
Kommunikationsfähigkeit erreichen.
Das kann die Schulfähigkeit eines Kindes oder die Wiedererlangung
der Berufsfähigkeit eines Erwachsenen sein, aber auch eine bessere
Kommunikationsfähigkeit bei chronischen Erkrankungen.
Was geschieht bei einer logopädischen Behandlung?
Untersuchung:
Zu Beginn werden je nach Art der Defizite Artikulation, Wortschatz,
Grammatik, Verstehen von Sprache, Schreib- und Leseleistungen, aber auch
die Atem-, Stimm- und Schluckfunktion getestet.
Die Ergebnisse dieser Untersuchung bilden zusammen mit dem ärztlichen
Befund die Grundlagen für die Auswahl der Behandlungsmethoden.
Therapie:
Jede logopädische Therapie enthält neben spezifischen Übungen
Gespräche über den Therapieverlauf und den zu erwartenden Erfolg
und die Anleitung zum selbständigen Üben.
Besondere Beachtung findet die Einbeziehung der Angehörigen in die
Therapie. Im familiären Alltag entstehen häufig Konfliktsituationen,
die aus Missverständnissen durch eine unzureichende Kommunikation
entstehen. Beide Seiten sind im Alltag oft hilflos und überfordert.
Planung der Therapie
Der Therapiemodus wird individuell festgelegt. Dabei spielen Alter, Entwicklungsstand,
Störung und zeitliche Möglichkeiten der/des Sprachbehinderten
sowie die Gegebenheiten am Behandlungsort eine zentrale Rolle. Ebenso
wird individuell die Dauer und die Frequenz der Therapie festgelegt.
Vorbereitung/Nachbereitung
Auf jede einzelne Therapieeinheit bereitet sich die Logopädin/der
Logopäde vor. Dies umfasst die Planung des inhaltlichen und zeitlichen
Ablaufs, die Bereitstellung des Therapiematerials und die Einstimmung
auf die Begegnung mit der/dem Sprachbehinderten. Beobachtungen während
der Therapie werden schriftlich festgehalten. Sie dienen der weiteren
Therapieplanung und sind Grundlagen für Berichte und Gespräche
mit Fach- oder Bezugspersonen.
Therapeutische Interaktion
Für eine wirksame therapeutische Interaktion braucht die Therapeutin/der
Therapeut ihre/seine volle geistige und gefühlsmässige Präsenz
und eine ausgeprägte Wahrnehmungsfähigkeit bezogen auf die Sprachbehinderte/den
Sprachbehinderten und auf sich selbst.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Da Sprache ein hochkomplexer Prozess ist, können Sprachstörungen
Begleitsymptome einer übergeordneten Krankheit oder Besonderheit
darstellen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit z.B. Ärzten,
Psychologen, Heilpädagogen, Sozialarbeitern und anderen Therapeuten
ist unumgänglich.
Dies setzt Kenntnisse über Inhalt und Einsatzmöglichkeiten aller
einschlägigen Fachbereiche voraus. Die Logopädin/der Logopäde
informiert die Sprachbehinderten bzw. die gesetzlichen Vertreter über
die Möglichkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit. Eine
Erlaubnis für die notwendigen Kontakte muss vorgängig eingeholt
werden.
Abklärung
Unter dem Begriff Abklärung wird ein kontinuierlich diagnostischer
Prozess verstanden, bei welchem Daten bezüglich folgender Fragen
gesammelt werden:
- Wie ist die Kommunikation?
- Welche (subjektive) Auswirkung und Bedeutung hat die sprachlich-kommunikative
Kompetenz für die Lebenssituation der/des Betroffenen?
- Wo liegen die Ursachen der Störung?
- Sind Spezialuntersuchungen bei anderen Fachleuten erforderlich?
- Ist eine therapeutische Intervention angezeigt?
- Wo, wann, wie und durch wen findet eine solche Intervention statt?
- Welche Entwicklungs- und Verlaufsprognosen können angenommen
werden?
In der Abklärung werden folgende Bereiche miteinbezogen:
- Wahrnehmung (taktil-kinästhetisch/visuell/auditiv)
- Motorik (Grob-, Fein-, Mund- und Graphomotorik)
- kognitive Fähigkeiten und Lernverhalten
- psycho-soziale Befindlichkeit, familiäre Dynamik, die Biografie
der/des Betroffenen
Beratung:
Die logopädische Beratung beinhaltet daher die Aufklärung über
Ursache und Auswirkungen der jeweiligen Kommunikationsstörung. Sie
informiert über die Inhalte und den Verlauf der Behandlung und gibt
gezielte Hinweise zum verbesserten Umgang im Alltag.
Daraus kann auch die Vermittlung zu Selbsthilfevereinigungen erwachsen.
Bei Fragen zur Einschulung bzw. Wiedereingliederung in den Beruf ist häufig
ein logopädisches Gutachten gefordert.
Patienten: Was brauche ich?
- Heilmittelverordnung für Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen
ausgestellt vom Hausarzt, Kinderarzt, Facharzt mit Hausarztoption, Zahnarzt
mit Zusatz in Kieferorthopädie, HNO-Arzt
- auf der Heilmittelverordung oder extern eine Hörprüfung,
die nicht älter als 6 Monate ist
- als AOK-Patient eine Genehmigung von der Kasse der jeweiligen Verordung,
falls sie den Wert von 250,-€ überschreitet (entspricht dem
Wert bei der Überschreitung von 8 Therapieeinheiten a 45 min)
Heilmittelverordung 
Heilmittelrichtlinien
Was muss auf dem Verordnungsvordruck vom Arzt
ausgefüllt werden?
Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen müssen folgende
Angaben auf dem Verordnungsvordruck angegeben werden:
1. die Art der Verordnung (Erstverordnung, 1. oder 2. Folgeverordnung
oder Langfristverordnung)
2. Hausbesuch (ja oder nein) und wenn gewollt Gruppenbehandlung
3. Kennzeichnung einer Verordnung außerhalb des Regelfalles
4. Verordnungsmenge
5. das Heilmittel (Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie)
6. die Indikation (Diagnose und Leitsymptomatik)
7. Stempel/Unterschrift
Für Verordnungen außerhalb des Regelfalles muss die medizinische
Begründung eingetragen werden.
Alle anderen Felder auf dem Verordnungsvordruck sind optional (Kann-Bestimmung)
auszufüllen.
Das Feld "Behandlungsbeginn spätestens am" ist nur auszufüllen,
wenn die Behandlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung
begonnen werden kann oder soll.
Zuzahlung
Kinder bis unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der
Zuzahlung befreit.
Erwachsenen wird eine Beteiligung an den Kosten von 15% des Gesamtpreises
in Rechnung gestellt, es sei denn, es liegt eine aktuelle Befreiung der
zuständigen Krankenkasse vor.
Steuern
Eine Logopädische Behandlung ist nur abzugsfähig
bei einer außergewöhnlichen Belastung.
Die Logopädische Behandlung ist nur absetzbar, wenn zuvor ein amtsärztliches
Attest eingeholt wird. (BHF 30.6.1998-BHF/NV 1998 S. 1480)
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