Wer braucht eine logopädische Behandlung?

LogopädInnen untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, die organisch oder funktionell verursacht werden.


Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?

Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention.
Die logopädische Behandlung muß von einem Arzt verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie.
Im Einzelfall ist auch die Verordnung von Hilfsmitteln, z.B. elektronischen Kommunikationsgeräten, möglich. In diesem Fall zählen zur logopädischen Behandlung auch die individuelle Anpassung des Gerätes sowie das Gebrauchstraining für Patienten und deren Angehörige.

Welche Ziele hat eine logopädische Behandlung?

Der Patient/die Patientin soll eine individuell befriedigende Kommunikationsfähigkeit erreichen.
Das kann die Schulfähigkeit eines Kindes oder die Wiedererlangung der Berufsfähigkeit eines Erwachsenen sein, aber auch eine bessere Kommunikationsfähigkeit bei chronischen Erkrankungen.

Was geschieht bei einer logopädischen Behandlung?

Untersuchung:
Zu Beginn werden je nach Art der Defizite Artikulation, Wortschatz, Grammatik, Verstehen von Sprache, Schreib- und Leseleistungen, aber auch die Atem-, Stimm- und Schluckfunktion getestet.

Die Ergebnisse dieser Untersuchung bilden zusammen mit dem ärztlichen Befund die Grundlagen für die Auswahl der Behandlungsmethoden.

Therapie:
Jede logopädische Therapie enthält neben spezifischen Übungen Gespräche über den Therapieverlauf und den zu erwartenden Erfolg und die Anleitung zum selbständigen Üben.
Besondere Beachtung findet die Einbeziehung der Angehörigen in die Therapie. Im familiären Alltag entstehen häufig Konfliktsituationen, die aus Missverständnissen durch eine unzureichende Kommunikation entstehen. Beide Seiten sind im Alltag oft hilflos und überfordert.

Planung der Therapie
Der Therapiemodus wird individuell festgelegt. Dabei spielen Alter, Entwicklungsstand, Störung und zeitliche Möglichkeiten der/des Sprachbehinderten sowie die Gegebenheiten am Behandlungsort eine zentrale Rolle. Ebenso wird individuell die Dauer und die Frequenz der Therapie festgelegt.
Vorbereitung/Nachbereitung
Auf jede einzelne Therapieeinheit bereitet sich die Logopädin/der Logopäde vor. Dies umfasst die Planung des inhaltlichen und zeitlichen Ablaufs, die Bereitstellung des Therapiematerials und die Einstimmung auf die Begegnung mit der/dem Sprachbehinderten. Beobachtungen während der Therapie werden schriftlich festgehalten. Sie dienen der weiteren Therapieplanung und sind Grundlagen für Berichte und Gespräche mit Fach- oder Bezugspersonen.
Therapeutische Interaktion
Für eine wirksame therapeutische Interaktion braucht die Therapeutin/der Therapeut ihre/seine volle geistige und gefühlsmässige Präsenz und eine ausgeprägte Wahrnehmungsfähigkeit bezogen auf die Sprachbehinderte/den Sprachbehinderten und auf sich selbst.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Da Sprache ein hochkomplexer Prozess ist, können Sprachstörungen Begleitsymptome einer übergeordneten Krankheit oder Besonderheit darstellen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit z.B. Ärzten, Psychologen, Heilpädagogen, Sozialarbeitern und anderen Therapeuten ist unumgänglich.
Dies setzt Kenntnisse über Inhalt und Einsatzmöglichkeiten aller einschlägigen Fachbereiche voraus. Die Logopädin/der Logopäde informiert die Sprachbehinderten bzw. die gesetzlichen Vertreter über die Möglichkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit. Eine Erlaubnis für die notwendigen Kontakte muss vorgängig eingeholt werden.

Abklärung
Unter dem Begriff Abklärung wird ein kontinuierlich diagnostischer Prozess verstanden, bei welchem Daten bezüglich folgender Fragen gesammelt werden:

  • Wie ist die Kommunikation?
  • Welche (subjektive) Auswirkung und Bedeutung hat die sprachlich-kommunikative Kompetenz für die Lebenssituation der/des Betroffenen?
  • Wo liegen die Ursachen der Störung?
  • Sind Spezialuntersuchungen bei anderen Fachleuten erforderlich?
  • Ist eine therapeutische Intervention angezeigt?
  • Wo, wann, wie und durch wen findet eine solche Intervention statt?
  • Welche Entwicklungs- und Verlaufsprognosen können angenommen werden?

In der Abklärung werden folgende Bereiche miteinbezogen:

  • Wahrnehmung (taktil-kinästhetisch/visuell/auditiv)
  • Motorik (Grob-, Fein-, Mund- und Graphomotorik)
  • kognitive Fähigkeiten und Lernverhalten
  • psycho-soziale Befindlichkeit, familiäre Dynamik, die Biografie der/des Betroffenen


Beratung:
Die logopädische Beratung beinhaltet daher die Aufklärung über Ursache und Auswirkungen der jeweiligen Kommunikationsstörung. Sie informiert über die Inhalte und den Verlauf der Behandlung und gibt gezielte Hinweise zum verbesserten Umgang im Alltag.
Daraus kann auch die Vermittlung zu Selbsthilfevereinigungen erwachsen.
Bei Fragen zur Einschulung bzw. Wiedereingliederung in den Beruf ist häufig ein logopädisches Gutachten gefordert.


Patienten: Was brauche ich?

  1. Heilmittelverordnung für Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen
    ausgestellt vom Hausarzt, Kinderarzt, Facharzt mit Hausarztoption, Zahnarzt mit Zusatz in Kieferorthopädie, HNO-Arzt
  2. auf der Heilmittelverordung oder extern eine Hörprüfung, die nicht älter als 6 Monate ist
  3. als AOK-Patient eine Genehmigung von der Kasse der jeweiligen Verordung, falls sie den Wert von 250,-€ überschreitet (entspricht dem Wert bei der Überschreitung von 8 Therapieeinheiten a 45 min)

Heilmittelverordung

Heilmittelrichtlinien

Was muss auf dem Verordnungsvordruck vom Arzt ausgefüllt werden?

Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen müssen folgende Angaben auf dem Verordnungsvordruck angegeben werden:

1. die Art der Verordnung (Erstverordnung, 1. oder 2. Folgeverordnung oder   Langfristverordnung)
2. Hausbesuch (ja oder nein) und wenn gewollt Gruppenbehandlung
3. Kennzeichnung einer Verordnung außerhalb des Regelfalles
4. Verordnungsmenge
5. das Heilmittel (Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie)
6. die Indikation (Diagnose und Leitsymptomatik)
7. Stempel/Unterschrift

Für Verordnungen außerhalb des Regelfalles muss die medizinische Begründung eingetragen werden.
Alle anderen Felder auf dem Verordnungsvordruck sind optional (Kann-Bestimmung) auszufüllen.
Das Feld "Behandlungsbeginn spätestens am" ist nur auszufüllen, wenn die Behandlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden kann oder soll.

Zuzahlung

Kinder bis unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.
Erwachsenen wird eine Beteiligung an den Kosten von 15% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt, es sei denn, es liegt eine aktuelle Befreiung der zuständigen Krankenkasse vor.

 

Steuern

Eine Logopädische Behandlung ist nur abzugsfähig bei einer außergewöhnlichen Belastung.
Die Logopädische Behandlung ist nur absetzbar, wenn zuvor ein amtsärztliches Attest eingeholt wird. (BHF 30.6.1998-BHF/NV 1998 S. 1480)